Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung

Ohne belastbares Zahlenwerk befinden Sie sich mit Ihrem Unternehmen im "Blindflug". Die Zeiten, in denen die Finanzbuchhaltung überwiegend zur Erledigung fiskalischer Pflichten diente, gehören der Vergangenheit an. Heutzutage werden die Zahlen der Finanzbuchhaltung zur Überwachung des laufenden betriebswirtschaftlichen Erfolgs und für Planungszwecke immer wichtiger. Auch Banken erwarten unterjährig Zahlenwerke, die sich auch im Nachhinein an der Realität messen lassen. Das lässt sich nur durch eine qualitativ hochwertige Finanzbuchhaltung, die auch individuelle monatliche Abgrenzungen (bspw. Abschreibungen, unentgeltliche Wertabgaben, Zins- und Steuerverrechnung) enthält, erreichen. Nur so ist sicherzustellen, dass das unterjährige Ergebnis dem finalen Jahresergebnis nahe kommt.

Buchhaltung durch den Steuerberater

Im Bereich Finanzbuchhaltung können wir Ihnen je nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten neben der klassischen Form, bei der der Steuerberater alle üblicherweise anfallenden Tätigkeiten für Sie übernimmt auch eine arbeitsteilige Form der Buchhaltung anbieten.

Üblicherweise umfasst die Finanzbuchhaltung in einer Steuerkanzlei folgende modulare Tätigkeiten:

  • Monatliche Kontierung der von Ihnen vorsortierten Belege; auf Wunsch auch Übernahme der Sortierarbeiten
  • Buchung aller Geschäftsvorfälle getrennt nach Buchungskreisen (Kasse, Bank, Rechnungsein- und -ausgang)
  • periodische Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen und Weitermeldung an das Finanzamt
  • monatliche Erstellung von Auswertungen (bspw.: Summen- und Saldenlisten, verschiedene betriebswirtschaftliche Auswertungen und Kurzberichte)

Seit einigen Jahren bieten wir unseren Mandanten über Unternehmen-online der DATEV auch die Möglichkeit die Belege und Grundaufzeichnungen online und revisionssicher zu verwalten. Dabei übermitteln Sie Ihre Belege auf elektronischem Wege (Scanner oder Fax) an das DATEV-Rechenzentrum und die Originale verbleiben bei Ihnen im Haus. Wir können über sichere Datenleitungen auf diese Dokumente zugreifen und diese verarbeiten. Nachdem wir unsere Tätigkeiten abgeschlossen haben können Sie jederzeit und von überall auf Ihre umfänglichen Auswertungen zugreifen.

Buchhaltung durch den Unternehmer

Falls Sie die Finanzbuchhaltung in Ihrem Haus erledigen, sind wir auch hierbei nicht nur mit Ratschlägen behilflich. Gerne prüfen wir die von Ihnen erstellte Finanzbuchhaltung. Das kann entweder im Rahmen einer laufenden Überwachung oder durch regelmäßig (beispielsweise quartalsmäßig) stattfindende so genannte FiBu-Checks geschehen. Bei einem Fibu-Check wird Ihre Buchhaltung überprüft und Fehler oder Auffälligkeiten hingewiesen. Selbstverständlich erhalten Sie eine schriftliche Dokumentation über den durchgeführten FiBu-Check, um einzelne Sachverhalte auch später noch nachvollziehen zu können. So lernen Sie aus Ihren eigenen Fehlern, um von Mal zu Mal perfekter zu werden.

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